Papier, Pappe & Kunststoffverarbeitende Industrie: TV-Altersvorsorge – Arbeitgeberbeitrag für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge steigt ab 1. Januar 2024 auf 15 Prozent
Mit Abschluss des Tarifvertrages zur Förderung der Altersvorsorge (TV bAV PPK) im Januar 2020 haben der HPV und ver.di einen vom Betriebsrentengesetz (BetrAVG) abweichenden Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge vereinbart. Gemäß § 6a TV bAV PPK beträgt der verpflichtende Arbeitgeberbeitrag seit 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 statt 15 nur 12 Prozent der eingesparten SV-Beiträge.