Hinweisgeberschutz
Sozialpolitik
Hinweisgeberschutzgesetz – Ablauf der Übergangsfristen
SP 47/2023
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten interne Meldestellen für Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Der bvdm informiert in einem Merkblatt über die Anforderungen.