Hinweisgeberschutz
Sozialpolitik

Hinweisgeberschutzgesetz – Ablauf der Übergangsfristen

SP 47/2023

Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten interne Meldestellen für Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Der bvdm informiert in einem Merkblatt über die Anforderungen.