Die Frist für die Umrüstung von Fahrtenschreibern läuft ab. Unternehmen, die ihre Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr einsetzen, müssen jetzt umrüsten. Intelligente Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen bis 19. August 2025 ausgetauscht werden. Das gilt für Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen haben bis 1. Juli 2026 Zeit. Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation (SMT2 - Smart Tacho 2) speichert automatisch Grenzübertritte sowie Be- und Endadeorte. Das soll die Kontrolle der Einhaltung von Sozialstandards (Lenk- und Ruhezeiten, Entsenderichtlinien) verbessern. Auch Kabotagefahrten können besser überprüft werden. Fahrzeuge die vor dem 14. Juni 2019 erstmalig zugelassen wurden, mussten bis zum 31. Dezember 2024 umgerüstet werden. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich aber darauf verständigt, dass Verstöße gegen die Umrüstverpflichtung bis zum 28.2.2025 nicht geahndet, sondern die Fahrzeugführer auf die Umrüstverpflichtung hingewiesen werden. Die Kulanzfrist endet dann. Fazit: Prüfen Sie, welche Fahrzeuge betroffen sind. Vereinbaren Sie zeitnah einen Umrüsttermin. Fahrzeuge, die lediglich im innerdeutschen Verkehr unterwegs sind, sind nicht von der Umrüstpflicht betroffen.