Erleichterte Annahme von Fortsetzungserkrankungen ohne Entgeltfortzahlung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.02.2023 (Az.: 5 AZR 93/22) dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur (vorläufigen) Entgeltverweigerung eingeräumt, wenn der Mitarbeiter die letzten 12 Monate bereits schon mehr als 6 Wochen Entgeltfortzahlung verursacht hat, und er sich dann wieder auf eine vermeintliche, entgeltfortzahlungspflichtige AUB-Erstbescheinigung beruft.
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