Am 15. November 2023 hat das Bundeskabinett die Anpassung beschlossen. Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung somit den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt. Die beschlossene MiLoV4 wird alsbald veröffentlicht. Demzufolge steigt der Mindestlohn wie folgt: zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde Auswirkungen auf Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung In diesem Zusammenhang informieren wir Sie auch darüber, dass mit der Anpassung der Mindestlohngrenze auch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) einhergeht. Damit steigt die Vergütungsgrenze für die geringfügige Beschäftigung ab 1. Januar 2024 wie folgt: Im Zuge dessen wird der HPV Leitfaden zum Mindestlohngesetz überarbeitet und alsbald veröffentlicht