Wirtschaftsrecht

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Neue Anforderungen an Webseiten und Apps

Re 03/2025

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gelten für die Druck- und Medienwirtschaft neue technische Vorgaben. Besonders betroffen sind E-Commerce-Webseiten, die Verbraucherverträge ermöglichen – sie müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Kleinstunternehmen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Der BVDM bietet dazu ein ausführliches Merkblatt mit allen relevanten Informationen.