Entwaldungsfreie Druckprodukte

Druckerzeugnisse, die auf Basis von Holz hergestellt werden, sollen auf Grund der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EU Deforestation Regulation – EUDR) künftig nur noch in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ursprünglich sollte die Verordnung schon Ende 2024 in Kraft treten.

Straße, die sich durch einen Wald schlängelt; aus der Vogelperspektive

Auf Druck der betroffenen Branchen und vieler EU- und Dritt-Staaten angesichts der unzureichenden Vorbereitung durch die EU-Kommission hatte diese im Oktober 2024 eine Verschiebung der EUDR um ein Jahr vorgeschlagen. Dem hat das Europäische Parlament am 17. Dezember 2024 zugestimmt. Somit gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Referentenentwurf Durchführungsgesetz zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – gemeinsame Stellungnahme der Verbände

Obwohl das Inkrafttreten der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) um ein Jahr verschoben werden soll, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überraschend und extrem kurzfristig terminiert die Verbändeanhörung zum deutschen Durchführungsgesetz gestartet. Dieses Vorgehen kritisiert der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Branchenverbänden.

Referentenentwurf Durchführungsgesetz zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – gemeinsame Stellungnahme der Verbände

infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024

Der BVDM hat am 09. Oktober 2024 in der Online-Informationsveranstaltung „infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Papierindustrie über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung in der Wertschöpfungskette Druck informiert. 

 

 

Die Präsentationen zum download:

Einführung in die EU DeforestationRegulation (EUDR) /EU-Entwaldungs-Verordnung

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Umsetzung der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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EUDR-Aktueller Umsetzungsstand in der Wertschöpfungskette Papier

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infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte am 15.11.2023

Bereits im November 2023 hatte der BVDM in einerinfoKompakt-Veranstaltung gemeinsam mit der Papierindustrie über die EUDR und die daraus folgenden Verpflichtungen für Unternehmen aus der Papier- und Druckindustrie informiert. 

Verbände der Wertschöpfungskette Druck fordern Aufschub und Entschärfung

Der BVDM teilt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, die globalen Naturwälder zu schützen, kritisiert allerdings nicht erfüllbare Nachweispflichten, praxisferne Vorgaben und eine weitere drastische Bürokratiebelastung für Unternehmen.

Gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Wertschöpfungskette Druck hat der BVDM die Bundesregierung dringend dazu aufgefordert, die durch die Verordnung drohenden Risiken, Sanktionen und Belastungen für Unternehmen zu entschärfen. Insbesondere, da die EUDR in ganz wesentlichen Teilen praktisch nicht umsetzbar ist, Vorgaben unrealistisch sind und es an qualifizierten branchenspezifischen Umsetzungshilfen fehlt, muss die Umsetzung, wie jetzt von der EU-Kommission vorgeschlagen, um mindestens ein Jahr verschoben werden.

Aus Sicht des BVDM reicht eine Verschiebung jedoch nicht aus, da damit nicht die mit der EUDR verbundenen grundlegenden Probleme gelöst sind. Eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung bleibt nötig, um gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen und Arbeitsplätze in der Druckbranche zu erhalten.

Intergraf Leitfaden zur Entwaldung

Intergraf guidance EUDR

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Intergraf_Leitfaden_Entwaldung

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