Handwerksmeister/-in

Der Meisterbrief ist das Qualitäts- und Gütesiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Wer einen Handwerksbetrieb führen und Lehrlinge ausbilden möchte, kann die handwerkliche Meisterprüfung ablegen. Mit dem Meisterbrief weisen Handwerker gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten.

Allgemeine Informationen

Meister gehören im Handwerk zur mittleren Führungsebene. Sie beherrschen die Technik und verfügen über das theoretische Hintergrundwissen, um Technik und Organisation im Griff zu haben. Sie haben den Überblick über organisatorische, personelle und betriebs­wirtschaft­liche Zusammenhänge, um sie in die Praxis umzusetzen. Ihr Haupt­aufgaben­gebiet ist die Steuerung und Überwachung der Produktions­prozesse. Aber auch das Anleiten und Ausbilden ist eine ihrer Kernaufgaben.

Meisterabschlüsse sind in folgenden Handwerken möglich:

  • Buchbinder-Handwerk

  • Drucker-Handwerk

  • Siebdrucker-Handwerk

  • Flexografen-Handwerk

Prüfungsteile

Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile. Sie können unabhängig voneinander absolviert werden.

Teil I

Praktische Prüfung

Teil II

Fachtheoretische Prüfung

Teil III

Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung

Teil IV

Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Teil III der Meisterprüfung kann auch ablegen, wer die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt.

Verordnungen

Die Verordnungen sind erhältlich über: wbv Medien .

Ansprechpartner
Portraitbild von  Frank Fischer
Frank Fischer
Referent Bildungspolitik